Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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15.04.2008, 14:00
Beitrag: #2
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
hi,
nein, das FA ist am zug. der steuerpflichtige ist zur steuererklärung verpflichtet (EStG/EStDV), jedoch nicht zum regelmäßigen gewinn-stands-messen und melden an das finanzamt. insoweit werden die EStVZ ja auch grds. anhand der vorwerte ermittelt (gesetzlich geregelt). man ist zur führung von büchern verpflichtet, aber nicht zu sofortigen auswertung und ermittlung des steuergewinnes. also würde ich nix von eigenen schätzungen sagen. man sollte dann allerdings aus cleverness nicht 2 wochen später die steuererklärung abgeben oder in 5 monaten mit einem datum aus dem april versehen... in der stellungnahme würde ich nur schreiben: "Es könnte aus dem hiesigen Stand der Girokonten und Entnahmen seitens des Unternehmers davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Lage im Jahr 2007 besser als in 2006 war. Ein Abschluß oder Zwischenergebnisrechnung wurde noch nicht erstellt, weshalb wir die Zahlen noch nicht verifizieren können." Oder so... mfg showbee |
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