Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
15.04.2008, 12:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2008 12:52 von maxell.)
Beitrag: #1
Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Bisherige Vorauszahlungen 2007 zur ESt und GewSt auf Basis Gewinn t€ 100 (Veranlagung 2006)

Wegen der erheblich gestiegenen USt - Anmeldungen 2007 möchte das FA die VZ auf Basis von t€ 150 neu festsetzen.
Frist zur Stellungnahme 1 Monat.

Tatsächlicher, voraussichtlicher Gewinn 2007 ist ca. t€ 200

Frage:

Das FA weist auf § 90, 1 AO hin.
Muss nun dem FA zwingend mitgeteilt werden, dass der voraussichtliche Gewinn sogar t€ 200 sein wird oder können die geschätzten t€ 150 stillschweigend hingenommen werden?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht - maxell - 15.04.2008 12:51

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation