Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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15.04.2008, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2008 12:52 von maxell.)
Beitrag: #1
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Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Bisherige Vorauszahlungen 2007 zur ESt und GewSt auf Basis Gewinn t€ 100 (Veranlagung 2006)
Wegen der erheblich gestiegenen USt - Anmeldungen 2007 möchte das FA die VZ auf Basis von t€ 150 neu festsetzen. Frist zur Stellungnahme 1 Monat. Tatsächlicher, voraussichtlicher Gewinn 2007 ist ca. t€ 200 Frage: Das FA weist auf § 90, 1 AO hin. Muss nun dem FA zwingend mitgeteilt werden, dass der voraussichtliche Gewinn sogar t€ 200 sein wird oder können die geschätzten t€ 150 stillschweigend hingenommen werden? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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