Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
DBA Deutschland Spanien
14.04.2008, 15:13
Beitrag: #5
RE: DBA Deutschland Spanien
Ja Punkt 4.1
4.1 Renten und Pensionen
........

Zahlungen aus der deutschen Sozialversicherung, Versorgungswerken oder Lebensversicherungsgesellschaften fallen unter Art. 21 DBA D-SP. Insoweit gilt auch hier die alleinige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Spanien.

aber:
Überschrift 4: 4 Sondertatbestände zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Der Dr. hat ja in die Ärtzeversorgung als Selbständiger eingezahlt. Er war nie nicht selbständig tätig.
Zweifel über Zweifel
frankts
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
DBA Deutschland Spanien - frankts - 14.04.2008, 07:59
RE: DBA Deutschland Spanien - frankts - 14.04.2008, 12:47
RE: DBA Deutschland Spanien - frankts - 14.04.2008 15:13
RE: DBA Deutschland Spanien - frankts - 14.04.2008, 16:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation