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Treuhandverhältnis
10.04.2008, 15:11
Beitrag: #3
RE: Treuhandverhältnis
showbee schrieb:hi,

ein klassischer fall des 15a estg. allerdings müsste hier m.E. (ohne in den kommentar zu gucken) § 15a abs. 1 s. 2 helfen, denn eine haftung des kommanditisten besteht bis zu 2mio, auch wenn er nur 1mio eingezahlt hat. gleiches gilt dann für die leutz hinter der gmbh.

mfg

showbee

Hallo,

ja, das dachte ich auch. Überschießende Außenhaftung. Aber s. R15a (3) S.1-4. Keine Anwendung in Treuhandverhältnissen.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Treuhandverhältnis - tolledeu - 10.04.2008, 12:39
RE: Treuhandverhältnis - showbee - 10.04.2008, 14:10
RE: Treuhandverhältnis - tolledeu - 10.04.2008 15:11
RE: Treuhandverhältnis - showbee - 10.04.2008, 16:43

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