Treuhandverhältnis
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10.04.2008, 12:39
Beitrag: #1
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Treuhandverhältnis
Hallo Leute,
dickes Problem. Folgender SV: - X-GmbH & Co. KG -Gesellschafter der x-GmbH sind zu je 50% die A-AG und B-AG ohne Einlage und Beteiligung an GuV nur Haftungsprämie - im HR ist die C-GmbH als einziger Kommanditist mit einer Beteiligung von 2 Mio. EUR eingetragen. Die C-GmbH ist nur Treuhänderin für ca. 50 Kommanditisten. Effektiv sind 1 Mio. an Gelder eingezahlt (immer 50%) der Rest wurde über Darlehensverträge mit der C-GmbH finanziert. Die C-GmbH soll die Mittel bei Bedarf einzahlen. Jetzt kommt der 1. Bescheid mit einer Verlustzuweisung an den Treuhand-Komm. i.H.v. ca. 1,8 Mio. Im Rahmen der einheitl. und gesonderten Feststell. (2.Bescheid)werden aber nur 1 Mio verteilt der Rest nicht, da durch die Treugeber nicht eingezahlt? Was ist mit dem Rest? Wer bekommt den? Sind das nur verrechenbare Verluste? Ist das überhaupt Korrekt? Nach meinen Recherchen wohl ja. Bin für jeden Hinweis dankbar. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Treuhandverhältnis - tolledeu - 10.04.2008 12:39
RE: Treuhandverhältnis - showbee - 10.04.2008, 14:10
RE: Treuhandverhältnis - tolledeu - 10.04.2008, 15:11
RE: Treuhandverhältnis - zaunkönig - 10.04.2008, 16:10
RE: Treuhandverhältnis - showbee - 10.04.2008, 16:43
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