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1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
10.04.2008, 11:15
Beitrag: #7
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
servus!

zu prüfen ist, was die angestellten selbst zahlen. es gab schon arbeitgeber die haben einen dienstwagen zur verfügung gestellt und lediglich steuern, versicherung und inspektion gezahlt. der arbeitnehmer hat komplett laufende kosten (sprit nebst parken und außergew. reparaturen) gezahlt. in diesem fall trägt der arbeitnehmer aufwendungen und kann somit die pauschale ansetzen, da es nicht darum geht, das er ALLE aufwendungen trägt sondern überhaupt irgendwelche.

mfg

showbee
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RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug - showbee - 10.04.2008 11:15

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