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1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
10.04.2008, 10:33
Beitrag: #2
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
PiranhaVS schrieb:Die Zentrale behauptet, dass er die einzelnen Dienstreisen zu den Filialen mit 0,30 cent je Kilometer geltend machen kann.

Da würden sich ja komplett neue und ungeahnte Möglichkeiten auftun. Die 30 ct/km könnte er geltend machen, wenn er mit seinem Privatwagen gefahren wäre.

Da er jedoch betriebliche Fahrten mit einem betrieblichen PKW fährt und keine eigenen Aufwendungen hat, was sollte da noch geltend zu machen sein. Wäre ja doppelt.

PiranhaVS schrieb:Und meiner Meinung nach deckt die 1% Regelung nur die privaten Fahrten ab.

So sieht das aus. Kein Aufwand, keine WK.
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RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug - Keaton - 10.04.2008 10:33

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