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Bestätigung oder "Keule" erbeten:
07.04.2008, 08:46
Beitrag: #3
RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten:
Danke Jive,

doch, doch, - Du hast geholfen: Die Fragestellung war ja "Bestätigung oder "Keule"".

Du kommst auf das gleiche Ergebnis wie ich: nicht steuerbar in Deutschland, kein § 3 Abs. 8 und kein § 4 Abs. 4b....

Da auch ich die Bestimmungen des Drittlandes, in dessen Freihaften die Ware liegt, nicht kenne, ignoriere ich aus meiner Warte für meinen Unternehmer U das jetzt auch mal.

Dankeschön!

Gruß, die Catja

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RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Catja - 07.04.2008 08:46

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