Bestätigung oder "Keule" erbeten:
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07.04.2008, 08:46
Beitrag: #3
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RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten:
Danke Jive,
doch, doch, - Du hast geholfen: Die Fragestellung war ja "Bestätigung oder "Keule"". Du kommst auf das gleiche Ergebnis wie ich: nicht steuerbar in Deutschland, kein § 3 Abs. 8 und kein § 4 Abs. 4b.... Da auch ich die Bestimmungen des Drittlandes, in dessen Freihaften die Ware liegt, nicht kenne, ignoriere ich aus meiner Warte für meinen Unternehmer U das jetzt auch mal. Dankeschön! Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Catja - 04.04.2008, 15:32
RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Jive - 07.04.2008, 08:30
RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Catja - 07.04.2008 08:46
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