Bestätigung oder "Keule" erbeten:
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04.04.2008, 15:32
Beitrag: #1
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Bestätigung oder "Keule" erbeten:
Hi Ihrs,
bitte mal um "Vom-Schlauch-runterhelfen": Problem: Reihengeschäft. Sachverhalt: Unternehmer "U" in und aus Deutschland erwirbt vom Unternehmer A (Amerikaner) Ware, die sich derzeit in einem wieder anderen Drittland (ja, - ja...) im Freihafen befindet. Unternehmer "U" verkauft die Ware weiter an Kunde "K" in Deutschland. Kunde "K" holt die Ware selbsttätig im Freihafen des Drittlands ab und regelt/bezahlt etwaige Zoll- und EUSt-Geschichten. Frage 1: Sehe ich das richtig, dass U eine in Deutschland nicht steuerbare Lieferung (weil: im Drittland) bewirkt? Frage 2: Wenn die Antwort auf Frage 1 "ja" lautet: Dann muss sich Unternehmer "U" ja eigentlich in dem Drittland, in dessen Freihafen die Ware liegt, für Steuerzwecke registrieren lassen? Muss man das auch, wenn die Lieferung in in dem Drittland als Exportlieferung steuerfrei wäre? Danke. die Catja (ob man im Freihafen auch Schwimmen können muss, frage ich nicht... *und-wech*) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Catja - 04.04.2008 15:32
RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Jive - 07.04.2008, 08:30
RE: Bestätigung oder "Keule" erbeten: - Catja - 07.04.2008, 08:46
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