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Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
02.04.2008, 05:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2008 05:37 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe?
showbee schrieb:da Taufe die Zugehörigkeit in der Religionsgemeinschaft bedingt. Ohne Austritt ist man also noch dabei.
Ja.
Zitat:Aber wie ist das mit Taufe im Ausland?
Das spielt keine Rolle.

Zitat:Müsste sie nicht in CH die Kirchensteuer zahlen (so es da eine gebe)? Oder wird sie durch Wohnsitznahme im Inland automatisch hier in die Religionsgemeinschaft "überführt"?
Sie ist immer am Wohnort (§ 8 und 9 AO) kirchensteuerpflichtig.

Zitat:Das es nicht ev-luth. ist?
Das dürfte entscheidend sein.
Daher dürfte auch in D keine Kirchensteuerpflicht bestehen, jedenfalls nicht eine vom FA einzuziehende Kirchensteuer.
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RE: Kirchensteuer bei Auslandstaufe? - Petz - 02.04.2008 05:33

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