Versagung Restschuldbefreiung
|
18.03.2008, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2008 17:01 von Vorwitzig.)
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Versagung Restschuldbefreiung
Der Drittschuldner muss gegenüber dem Gläubiger eine Drittschuldnererklärung abgeben http://www.bundesrecht.juris.de/zpo/__840.html .Wenn der Gläubiger der Meinung ist, dass er vorrangig vor den anderen Gläubigern zu bedienen ist, muss er Klage auf Leistung erheben.
Zahlt der DS an einen falschen Gläubiger, so bleibt er dem vorrangigen Schuldner trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Der Drittschuldner sollte zu seinem eigenen Schutz hinterlegen, wenn er nicht sicher ist, wem das Geld zusteht. http://www.bundesrecht.juris.de/zpo/__853.html Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 14.03.2008, 15:57
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 14.03.2008, 16:07
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 15.03.2008, 09:42
RE: Versagung Restschuldbefreiung - Vorwitzig - 15.03.2008, 10:53
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 17.03.2008, 10:59
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 17.03.2008, 22:34
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 18.03.2008, 01:06
RE: Versagung Restschuldbefreiung - Vorwitzig - 18.03.2008, 15:16
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 18.03.2008, 16:14
RE: Versagung Restschuldbefreiung - Vorwitzig - 18.03.2008 16:59
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 19.03.2008, 00:43
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste