Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Versagung Restschuldbefreiung
18.03.2008, 16:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2008 17:01 von Vorwitzig.)
Beitrag: #10
RE: Versagung Restschuldbefreiung
Der Drittschuldner muss gegenüber dem Gläubiger eine Drittschuldnererklärung abgeben http://www.bundesrecht.juris.de/zpo/__840.html .Wenn der Gläubiger der Meinung ist, dass er vorrangig vor den anderen Gläubigern zu bedienen ist, muss er Klage auf Leistung erheben.

Zahlt der DS an einen falschen Gläubiger, so bleibt er dem vorrangigen Schuldner trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Der Drittschuldner sollte zu seinem eigenen Schutz hinterlegen, wenn er nicht sicher ist, wem das Geld zusteht. http://www.bundesrecht.juris.de/zpo/__853.html

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Versagung Restschuldbefreiung - Vorwitzig - 18.03.2008 16:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation