Versagung Restschuldbefreiung
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18.03.2008, 16:14
Beitrag: #9
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RE: Versagung Restschuldbefreiung
Hallo,
Abschließende Frage: Worin liegt das Haftungsrisiko des Drittschuldners? Drittschuldner ist ja der Meinung (und da sind wir uns einig - zu Recht der Meinung), dass die alten Pfändungsverfügungen wieder aufleben. Aber es liegt nun eine neue Pfändungsverfügung vor, die scheinbar vorrangig bedient werden soll. Mag ja sein, dass der erstrangige Altgläubiger sich hinten anstellt, aber was ist mit dem zweiten und dritten. Die müssten es doch gar nicht dulden. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 14.03.2008, 15:57
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 14.03.2008, 16:07
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