Versagung Restschuldbefreiung
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18.03.2008, 01:06
Beitrag: #7
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RE: Versagung Restschuldbefreiung
Hallo,
nunja, ich bin ein wenig hin und her gerissen und meine Info zur Wirkung der Versagung der Restschuldbefreiung trägt nicht gerade dazu bei, dass ich weniger verwirrt bin. Siehe hier Daher noch einmal ganz konkret die Frage: Benötige ich als Gläubiger, der über eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung gegen einen Schuldner vor der Insolvenz verfügt, für den Fall der Versagung erneut eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung? Oder reicht es lediglich aus, meinen Anspruch aus der bestehenden Verfügung (also der vor der Insolvenz) neu anzumelden und ergibt sich die Reihenfolge der Gläubigerforderungen nach der Versagung allein aus der Reihenfolge der Anspruchsgeltendmachung. Im konkreten Fall hat ein Gläubiger (neben zwei weiteren), eine Pfändungsverfügung aus der Zeit vor der Insolvenz, in der er im ersten Rang steht und als erstes befriedigt wurde. Nun, nach der Versagung, beansprucht ein neuer Gläubiger den ersten Rang, da dieser nach dem Zeitpunkt der Versagung als erstes einen Pfändungsbeschluss vorlegt. Der damalige erstrangige Gläubiger, eine Bank, hat mit diesem neuen Gläubiger gesprochen und wird mit § 104 InsO konfrontiert und zieht zurück. Und dies ist für mich absolut nicht verständlich, da ich im Ergebnis dazu komme, dass mit der Versagung eben das alte, durch den Insolvenzantrag ausgesetzte Recht wiederhergestellt wird. Als ich das letzte mal was damit zu tun hatte, da hieß das alles noch Konkurs! [/quote] ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 14.03.2008, 15:57
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 14.03.2008, 16:07
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 15.03.2008, 09:42
RE: Versagung Restschuldbefreiung - Vorwitzig - 15.03.2008, 10:53
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 17.03.2008, 10:59
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 17.03.2008, 22:34
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 18.03.2008 01:06
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RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 19.03.2008, 00:43
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