Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Versagung Restschuldbefreiung
17.03.2008, 22:34
Beitrag: #6
RE: Versagung Restschuldbefreiung
Hallo,

du fischst im Trüben. § 114 InsO regelt die Rechtswirksamkeit von rechtsgeschäftlichen Abtretungen (bspw. der Schulder=Arbeitnehmer denkt durch eine Abtretung seines Gehalts=Teils die Gläubiger zu schädigen) des Schuldners (SIC!) vor der InsO.

Schau einfach mal, wie der Zweite Abschnitt heisst: "Erfüllung der Rechtsgeschäfte,". Hier liegt mit dem PfÜB aber eine öffentlich-rechtliche Pfändung vor, diese ist nur zum Teil mit der rechtsgeschäftlichen (BGB) vergleichbar und identisch.

Mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 17.03.2008 22:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation