Versagung Restschuldbefreiung
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14.03.2008, 15:57
Beitrag: #1
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Versagung Restschuldbefreiung
Hallo,
mal eine Problematik eines Drittschuldner im Rahmen einer privaten Insolvenz. Dem Drittschuldner liegen Pfändungsverfügungen vor, die zwei Jahre zurückdatieren. Sein AN hat inzwischen den Antrag auf Restschuldbefreiung nach § 287 InsO gestellt und seine Lohn- und Gehaltsforderungen an einen Treuhänder abgetreten. Jetzt teilt der Treuhänder dem Drittschuldner (AG) mit, dass die Restschuldbefreiung versagt wurde. Für den Drittschuldner stellt sich nun die Frage, ob er unaufgefordert die alten Pfändungsverfügungen bedienen muss, da ja jetzt alle Voraussetzungen einer Vollzugshemmung (InsO + Restschuldbefreiung) fortgefallen sind, oder ob er erst dann tätig wird, wenn eine entsprechende Aufforderung der Gläubiger kommt. Ich tendiere persönlich zur ersteren Variante. Vielleicht hat jemand eine Ahnung und kann eine entsprechende Rechtsquelle oder ein Urteil beifügen. Danke. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 14.03.2008 15:57
RE: Versagung Restschuldbefreiung - showbee - 14.03.2008, 16:07
RE: Versagung Restschuldbefreiung - zaunkönig - 15.03.2008, 09:42
RE: Versagung Restschuldbefreiung - Vorwitzig - 15.03.2008, 10:53
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