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Umfang des Vorl�ufigkeitsvermerks
09.03.2008, 12:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2008 13:21 von Petz.)
Beitrag: #12
RE: Umfang des Vorl�ufigkeitsvermerks
Kiharu schrieb:Heisst bei uns im Norden halt so.
Ich wohne ja auch im Norden, aber nicht ganz so weit n�rdlich......

Zitat:@Petz So weit ich erkennen konnte, werden in Ihrem Zust�ndigkeitsbereich doch auch Nebenlisten gef�hrt.
Ich muss Gott sei Dank keine f�hren....

Zitat:W�rde mich interessieren, wie das Prozedere bei Ihnen ist.
Die normalen Einspr�che werden in der normalen Rb-Liste des Veranlagungsbezirks eingetragen, die Masseneinspr�che eben in der Massen-Rb-Liste des Veranlagungsbezirks.

Die Einspr�che werden ja auch zun�chst vom Veranlagungsbezirk bearbeitet.
Erst wenn man sich mit dem StB bzw. Stpfl. nicht einig wird, geht der Einspruch an die Rb-Stelle.
Aber das wird ja in den Bundesl�ndern auch unterschiedlich gehandhabt.

Wird ein Einspruch an die Rb-Stelle abgegeben, tr�gt der Veranlagungsbezirk diesen bei sich aus und die Rb-Stelle �bernimmt ihn in einer eigenen Liste.
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RE: Umfang des Vorl�ufigkeitsvermerks - Petz - 09.03.2008 12:08

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