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Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
08.03.2008, 23:46
Beitrag: #10
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
Kiharu schrieb:Diese Nebenlisten werden im Verursacherbereich (=Veranlagungsdienststellen)

Naja, die Veranlagungsstellen sind ja nicht die Verursacher......

Scheint auch so, als wenn das in jedem Bundesland anders gehandhabt wird.

Das Prinzip ist aber das gleiche.
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Petz - 08.03.2008 23:46

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