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Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
08.03.2008, 22:40
Beitrag: #9
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
Für "normale" Einsprüche gibt es normale Rechtsbehelfslisten. Für Massenrechtbehelfsverfahren (Kap, Rentenversicherungsbeiträge als WK usw.) gibt es Nebenlisten. Diese Nebenlisten werden im Verursacherbereich (=Veranlagungsdienststellen) geführt. Dort werden die Einsprüche quasi themenweise erfasst. Hintergrund ist auch, dass die Rechtsbehelfsstellen nicht mit diesen Masseneinsprüchen überflutet werden und die Ministerium einen Überblick über die Anzahl von Masseneinsprüchen haben, um ggf. Maßnahmen dagegen ergreifen können.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Kiharu - 08.03.2008 22:40

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