Aktivierung von Kosten für Homepage
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06.03.2008, 20:18
Beitrag: #1
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Aktivierung von Kosten für Homepage
Hallo zusammen,
ein Thema, das m.E. längst geklärt sein müßte, zu dem ich irgendwie aber nix gescheites finde: Der Internetauftritt eines Unternehmens stellt m.E. unstrittig ein abnutzbares immaterielles WG dar. Allerdings ist die Frage, unter welchen Umständen das Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB, bzw. § 5 Abs. 2 EStG greift. Üblicherweise programmiert sich der Unternehmer die Website ja nicht selber, sondern beauftragt einen oder mehrere externe Dienstleister (Werbeagentur, Programmierer, etc.) mit der Erstellung. Dabei kann es sich dann um Dienst- oder Werkverträge handeln. M.E. liegt die Herstellereigenschaft sowohl beim Dienst- als auch beim Werkvertrag regelmäßig beim Besteller, weil der Herr des Geschehens ist und die Site strikt nach seinen Vorstellungen erstellt werden muß und er das wirtschaftliche Risiko trägt, dass die nach seinen Vorgaben erstellte Hompage dann nix taugt. Er bedient sich bei der Herstellung also nur fremder Dritter. Damit käme ich fast immer zu einem Aktivierungsverbot. Was mir meist gefällt, in einem Fall aber nicht. Hat sich schon mal jemand näher mit dem Problem beschäftigt, oder kann sonst etwas erhellenden beitragen? Wäre für jeden Hinweis dankbar. Gruß towel day |
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Aktivierung von Kosten für Homepage - towel day - 06.03.2008 20:18
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - zaunkönig - 06.03.2008, 23:40
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - towel day - 07.03.2008, 10:06
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - showbee - 07.03.2008, 09:21
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - showbee - 07.03.2008, 11:04
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - jurico - 07.03.2008, 17:14
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - towel day - 07.03.2008, 18:40
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