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Antragsveranlagung ab 2008
06.03.2008, 18:28
Beitrag: #12
RE: Antragsveranlagung ab 2008
"noch offen" also nicht entschieden

Wie gesagt, 2x der gleiche Fakt. 1x wird ein Bescheid erlassen aufgrund der neuen Rechtssprechung und 1x ruht das Verfahren weiterhin weil die Verfahren die angegeben wurden noch nicht entschieden sind.
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RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008 18:28

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