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Antragsveranlagung ab 2008
06.03.2008, 10:43
Beitrag: #10
RE: Antragsveranlagung ab 2008
Zitat:Wenn die freiwillige Steuererklärung für die Jahre 2003 und 2004 vor dem 28.12.2007 eingereicht worden ist, wird das Finanzamt die Veranlagung noch durchführen (§ 52 Abs. 55j Satz 2 EStG). Bei Abgabe nach diesem Stichtag müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen.
Irgendwie ist das doch widersinnig. Habe 2 Erklärungen für 2004 Anfang 2007 abgegeben, beide wurden natürlich abgelehnt, da die 2 Jahresfrist rum war und von der Aufhebung der 2-Jahresfrist ja noch keiner wissen konnte. Habe RdV aufgrund der beiden Verfahren (VI R 46/05 u. VI 49/04) beantragt. Nun ist zwar die 2-Jahresfrist aufgehoben, aber die Verfahren ruhen ja nur und die Verfahren sind noch nicht entschieden. Habe jetzt, aufgrund der Neuregelung, um die Bearbeitung gebeten --> 1 Bescheid, 1 Ablehnung, weil die Verfahren n. offen sind. Und nun?
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RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 13.11.2007, 18:42
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008 10:43
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 18:28

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