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Antragsveranlagung ab 2008
06.03.2008, 09:41
Beitrag: #8
RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,

und hier noch ein kleiner Gestaltungshinweis für die Praxis:

Zitat:Alternative: Antrag auf Verlustfeststellung für die Jahre ab 2001
Auch wenn im Fall der Antragsveranlagung eine Steuererklärung nur bis zu
4 Jahre und nicht bis zu 7 Jahre rückwirkend abgegeben werden kann, so
kann aber dennoch ein Antrag auf nachträgliche Verlustfeststellung für
bis zu 7 Jahre rückwirkend gestellt werden.

Diese Frist ergibt sich aus der Festsetzungsfrist von 4 Jahren (§ 169
AO), die spätestens erst nach dem 3. Jahr nach dem betreffenden
Steuerjahr beginnt (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Beginn nach dem dritten
Jahr (sog. Anlaufhemmung) greift hier, weil für die Verlustfeststellung
eine allgemeine Erklärungspflicht besteht. Dies gilt auch in den Fällen,
in denen - wie bei der Antragsveranlagung - keine Erklärungspflicht für
die Einkommensteuer besteht (so aktuell BMF-Schreiben vom 30.11.2007,
BStBl. 2007 I S. 825).


TIPP: Da nun die Zweijahresfrist für die Antragsveranlagung weggefallen
ist, können Arbeitnehmer, Pensionäre und Betriebsrentner - und ganz
besonders ehemalige Studenten(!) - jetzt einen Antrag auf nachträgliche
Verlustfeststellung für bis zu 7 Jahren rückwirkend stellen. Bis Ende
2008 ist also ein Antrag für die Jahre 2001 bis 2003 möglich. Bis 2003
werden nämlich Studienkosten als Werbungskosten berücksichtigt, was ab
2004 nach geltender Gesetzeslage nicht mehr zulässig sein soll (was aber
noch höchstrichterlich geklärt wird).

Für den Antrag auf Verlustfeststellung verwenden Sie das
Steuerhauptformular und die Anlage N und kreuzen auf dem Hauptformular
"Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an.
Machen Sie in der Anlage N Ihre damaligen Studienkosten als
Werbungskosten geltend, auch wenn Sie keine Einnahmen hatten. Das
Finanzamt stellt dann die negativen Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit fest, und dokumentiert den Verlustvorrat in einem
"Verlustfeststellungsbescheid" zwecks Verrechnung in den Folgejahren.
Auf diese Weise retten Sie Ihren Verlust hinüber ins erste Berufsjahr -
und bekommen dann eine schöne Steuererstattung.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 13.11.2007, 18:42
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - zaunkönig - 06.03.2008 09:41
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 10:43
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 18:28

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