Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
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02.02.2021, 02:13
Beitrag: #10
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Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Das ging schnell:
Nitzschke in Blümich § 24 UmwStG Rz 70a Zitat: ... Eine sonstige Gegenleistung liegt auch vor, wenn dem Einbringenden eine Forderung auf einem Darlehenskonto der PersGes gutgeschrieben wird. Keine sonstige Gegenleistung liegt vor, wenn der Einbringende WG zurückbehält, die keine wesentl. Betriebsgrundlage darstellen (Rz. 41) oder wenn WG, die zivilrechtl. nicht eingebracht werden, Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden PersGes werden Damit kann nur an die disquotale Gewinnverteilung angeknüpft werden. Und dazu bei § 20 Rz 75b Zitat:Ebenso stellt eine zeitnahe Ausschüttung der übernehmenden Ges. nach der Einbringung keine sonstige Gegenleistung dar; das gilt auch, wenn die gewährten Anteile mit einer Vorzugsdividende ausgestattet sind (Bünning BB 17, 171; Bilitewski/Heinemann Ubg 15, 513; FG D’dorf 6 K 2302/15 v. 7.5.19, DStRE 20, 15; krit. Benecke/Möllmann FR 16, 741: Einzelfallbetrachtung bei disquotaler Ausschüttung). Str. ist, ob eine sonstige Gegenleistung vorliegt, wenn der MU eine Forderung gegen die PersGes, die SonderBV I darstellt, zurückbehält (sonstige Gegenleistung S/H/S § 20 UmwStG Rz. 364, § 25 UmwStG Rz. 27; R/H/vL § 25 Rz. 59; Kraft/Edelmann/Bron § 25 Rz. 32; a. A. Schaaf/Hahneweber DStZ 16, 155; Rapp DStR 17, 580). Das sollte man sich also wirklich nochmals genauer anschauen ... |
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