Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
|
31.01.2021, 15:03
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Noch eine Idee: wenn man sich die Einkünfteermittlung der Einzelkanzlei in den vergangenen Jahren anschaut, müsste eigentlich der Zinsaufwand auf die 500.000 € im wesentlichen nicht abzugsfähig gewesen sein. Es sei denn, es wurde wirklich exorbitant irgendwelches Anlagevermögen angeschafft. Vielleicht hast Du hier einen Ansatzpunkt, um weitere Informationen zu erhalten.
schönen Tag noch phönix |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste