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Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
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31.01.2021, 12:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2021 12:38 von Cloud.)
Beitrag: #5
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RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Das ist eigentlich mein Problem. Im Vertrag wird die Einbringung der Darlehen sehr allgemein formuliert.
"Ebenfalls Gegenstand der Einbringung in das Gesamthandsvermögen der Partnerschaft sind die Darlehensverbindlichkeiten der Einzelkanzlei. Dies betrifft explizit die beiden nachfolgenden Darlehen ….." Aus dem Einbringungsvertrag geht nicht hervor welchem Kapitalkonto die eingebrachten Darlehen belastet werden. Sollte es aber so sein, dass es anteilig, also 50%/50% den Kapitalkonten der Gesellschafter belastet wird, dann müsste der Aufnehmende eine Ergänzungsbilanz erstellen, da er irgendwann das negative Kapitalkonto ausgleichen muss. Es gibt Mandanten die seit über 15 Jahren von der Kanzlei betreut werden. Vielleicht war "Kleinkanzlei" auch etwas untertrieben . Die Kanzlei war ursprünglich eine GbR, jedoch ist ein Partner im Jahr 2016 oder 2017 verstorben. Ich weiß es nicht mehr so genau.
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. Die Kanzlei war ursprünglich eine GbR, jedoch ist ein Partner im Jahr 2016 oder 2017 verstorben. Ich weiß es nicht mehr so genau.



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