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Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
31.01.2021, 12:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2021 12:18 von phönix.)
Beitrag: #4
RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Und wie genau lautet die Formulierung im Vertrag über die Einbringung hinsichtlich der Verbindlichkeiten und der Vermögensgegenstände? Wofür wird laut Vertrag die Verbindlichkeit übernommen?
(Mal so ganz nebenbei: Welcher RA übernimmt für die Aufnahme als Gesellschafter an einer Klein-Kanzlei freiwillig 500.000 Verbindlichkeiten? Bei einer typischen Klein-Kanzlei gibt es zumindest normalerweise kaum einen echten Kundenstamm, weil die Mandanten von heute auf morgen gehen können - und in der Praxis auch immer wieder machen. Miet- und Leasingverträge können kaum den Wert ausmachen. Spezialwissen des bisherigen Einzel-RA kann es auch nicht sein, denn auch der kann morgen krank/weg sein/ kündigen. Außersteuerliche Gründe? Schenkung? Familiäre Beziehungen?)

schönen Tag noch

phönix
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RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten - phönix - 31.01.2021 12:13

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