Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
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30.01.2021, 09:17
Beitrag: #3
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RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Hallo phönix,
das ist grundsätzlich so richtig. Alle anderen Vermögenswerte wie z.B. Firmenwert, Kundenstamm, Arbeitnehmer, Verträge (Miet- und Leasingverträge), Lizenzen etc. die in die Gesamthand eingebracht werden sind immateriell. Daher können diese in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft nicht abgebildet werden und es verbleibt mehr oder weniger bei der Übernahme der Verbindlichkeiten (zwei Darlehen aus einem früheren Ankauf einer Praxis). Das unwesentliche Sachanlagevermögen verbleibt beim Einbringenden im SBV. Es handelt sich hierbei um eine kleine Anwaltskanzlei. |
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