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Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
29.01.2021, 17:26
Beitrag: #1
Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Hallo liebe Mitglieder,

ich habe seit langem mal wieder eine Frage und habe dazu leider in der Fachliteratur nichts 100% gefunden. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich denke, dass die bisherigen Steuererklärungen nicht korrekt erstellt worden sind.

Einzelpraxis (Freiberufler) nimmt zum 01.01.2020 einen neuen Gesellschafter auf.
Der neue Gesellschafter wird zu 50% an der Praxis beteiligt.
Die Einbringung erfolgt zu Buchwerten nach § 24 UmwStG.

Die Gesellschafter einigen sich hinsichtlich der Zahlung der 50% Anteile in der Weise, dass dem neue Gesellschafter lediglich ein Gewinnanteil von 20% über einen Zeitraum von 5 Jahren zusteht (Gewinnvorab). Insoweit wird dies auch als Gegenleistung im Einbringungsvertrag erwähnt: " Herr X hat keine Ausgleichszahlung zu leisten, insoweit wird auf das sogenannte Gewinnvorabmodell im Gesellschaftsvertrag verwiesen"

Eingebracht in der Gesamthand wird lediglich der Firmenwert. Das Sachanlagevermögen behält sich der Einbringende vor und überführt es in das SBV. Allerdings hat der Einbringende noch Schulden in Höhe von 500.000,00 Euro die ebenfalls in die Gesamthand eingebracht werden.

Aufgrund der hohen Schulden erfolgt die Einbringung mit einem entsprechenden negativen Kapitalkonto (500.000,00 Euro). Also Eigenkapital an Bankverbindlichkeiten 500.000,00 Euro.

Nun hat der StB das negative Kapital einfach 50%/50% aufgeteilt, so dass der Übernehmer direkt mit einem negativen Kapital 250.000,00 Euro zum 01.01. anfängt. Eine Ergänzungsbilanz oder ähnliches wurde bisher nicht erstellt.

Nun meine Frage:

M.E. kann das nicht richtig sein, da ansonsten der neue Gesellschafter den Firmenwert doppelt zahlt. Einmal über den reduzierten Gewinn und später über die Nachschusspflicht. Sollte noch eine Ergänzungsbilanz für den neuen Gesellschafter erstellt werden, wo seine Anschaffungskosten für die Übernahme der Verbindlichkeit widerspiegelt, wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen. Jedoch wird lediglich auf das Gewinnvorabmodell verwiesen und insoweit denke ich, dass der neue Gesellschafter als Anfangskapital mit 0,00 Euro beginnen muss.

Für Antworten aller Art wäre sehr dankbar, da ich aktuell einfach nicht weiter komme.
Vielen Dank.
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Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten - Cloud - 29.01.2021 17:26

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