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Erledigung in der Hauptsache erklären
03.06.2020, 13:58
Beitrag: #11
RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
So, ich habe einfach mit dem Richter telefoniert und er sagte Sinngemäß:
- es geht um die festgesetzten Steuern
- nicht um unselbständige Besteuerungsgrundlagen
- § 32a KStG und Nachweisprobleme durch FA kommt in diesem Verfahren keine Bedeutung zu.

Daraufhin habe ich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt...

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären - tolledeu - 03.06.2020 13:58

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