Erledigung in der Hauptsache erklären
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27.05.2020, 12:55
Beitrag: #10
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
@phönix
Dies würde bedeuten, das ein ganz anderes FA über das bestehen oder nicht bestehen einer vGa entscheiden müsste. Davor graust es mir schon, da die auf Grund der Feststellungen einer vGa zur GmbH gegen den Gesellschafter ein Steuerstrafverfahren eingeleitet haben. Begründung..... er hat die vGa in seinen Steuererklärungen 2010 und 2011 nicht erklärt. Außerdem sehe ich schon eine Gewinnauswirkung bei der GmbH. Mein Bestand an unfertige Leistung mindert sich um die Beträge der vGa, somit habe ich eine Gewinnauswirkung. Wenn ich 650 tsd. EUR nicht als BA anerkenne, dann erhöht sich sich m.E. zunächst der Gewinn um 650 , im nächsten Zug mindert er sich wieder um 650 da ich die Bewertung der angef. Arbeiten ebenfalls korrigiere. Aber wenn ich das hier so schreibe, was passiert wenn festgestellt wird es gibt keine vGa, habe ich dann einen Bescheid mit z.B. rund 460 tsd. EUR Verlust in 2011. Das wäre ja genial.... dann müsste das Einwohnerfinanzamt dem Körperschaftsteuer FA eine entsprechende Mitteilung geben, richtig? Dann sollte ich der Erledigung vielleicht doch zustimmen???? Boah, ein Fall der sich nur über Formalien klärt... Danke erstmal schon an Euch für die Hilfestellung.... LG Tolledeu „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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