Erledigung in der Hauptsache erklären
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24.05.2020, 11:58
Beitrag: #3
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Erledigung in der Hauptsache erklären
Ohne jetzt nachzulesen: ist das ggf ne Verböserung, weil die Änderung nun neu eine Frist nach § 32a KStG zu Lasten des Gesellschafters auslöst?
Ansonsten sehe ich es wie Phoenix: Wenn aus der Nichtanerkennung wegen § 41 (2) AO (außerbilanzielle Gewinnerhöhung) nun eine vGA gemacht wird, ändert sich ja am Einkommen nichts. Dann müsste man auch überlegen, ob das wirklich eine Erledigung ist. Eigentlich will die GmbH ja eine Einkommensminderung. Ggf müsste man nun die Begründung umstellen, und gg die vGA Annahme vorgehen. |
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