Erledigung in der Hauptsache erklären
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21.05.2020, 13:03
Beitrag: #2
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
Normalerweise müsste eine verdeckte Gewinnausschüttung die Einkünfte der Gesellschaft erhöhen. Wenn ich Deinen Text richtig verstehe, hat das Finanzamt genau diese Erhöhung der Einkünfte nicht vorgenommen. Richtig? Und dann hat das Finanzamt im Bescheid nachrichtlich mitgeteilt, dass es vor einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgeht. Ist auch das richtig? Eine nachrichtliche Mitteilung ist ja keine Feststellung. Hier wird nach meinem Verständnis weder eine Steuer festgesetzt noch eine Besteuerungsgrundlage festgestellt. Demzufolge wäre der Bescheid des Finanzamtes zwar interessant für die Einkommensteuer des Gesellschafters und für die Kapitalertragsteuer der Gesellschaft, aber für die Körperschaftsteuer der GmbH ohne Belang. Demzufolge müsste im Interesse der Kostenersparnis für die GmbH Erledigung zur Hauptsache angezeigt werden und gleichzeitig der Antrag auf Kostenfestsetzung zulasten des Finanzamtes gestellt werden.
Wer hält gegen diese Auffassung? schönen Tag noch phönix |
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