§8 EStDV und die Folgen
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19.05.2020, 14:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2020 15:01 von taxpert.)
Beitrag: #5
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RE: §8 EStDV und die Folgen
Zunächst mal vielen Dank an alle für die Antworten! Es beruhigt immer ungemein, wenn die Antworten zeigen, dass man nicht alleine ein Problem sieht!
@Phönix: Ich sehe den §8 EStDV auch eher so! Der Ansatz mit Verkehrswert soll dann "nur" sicherstellen, dass die in dieser zeit angefallenen stillen Reserven steuerfrei bleiben. @showbee: Ich widerspreche Dir selten, aber hier bist Du glaube ich auf dem Holzweg! Bereits der BFH hat vermieden, den Vorgang als "Einlage" oder "eingelegt" zu bezeichnen. Soweit sich die Kommentare überhaupt mit einem Nebensatz damit abgeben, so findet man auch hier nur Formulierungen wie z.B. "zuführen". Auch der oft in Kommentaren genannte Hinweis, dass die "Zuführung" wertmäßig nach §6 Abs. 1 Nr. 5 EStG erfolgt, ist m.E.n. nicht durch die BFH-Rechtsprechung gedeckt. Der BFH hat in seinem Urteil von 1967 ausdrücklich auf den Verkehrswert und eben grade NICHT auf den Teilwert abgestellt. Hier lasse ich mich natürlich gerne eines besseren belehren, denn die Wortwahl kann natürlich auch dem damaligen Gesetzeswortlaut geschuldet sein! Dein Zahlenspiel kann rein gedanklich übrigens nicht passen! Die Zuführung/Einlage erfolgt mit dem Wert bei erstmaliger Überschreitung des Wertes des §8 EStDV. Geht man von 20.499 € im Vorjahr aus und unterstellt eine üppige Wertsteigerung von 10% liegt man maximal bei 22.500 €. 30.000 € wäre ein Steigerung von 50%, die wohl auch in Toplagen kaum erreicht wird! Man sieht hier auch, dass wir vielleicht über ein AfA-Mehrung von 300 € reden! Noch dazu steuerverhaftet! Tatsächlich also eigentlich Peanuts! §7 Abs.1 S.5 EStG ist ja tatsächlich ausdrücklich reduziert auf eine Verwendung bei den Überschusseinkünften! Wegen was willst Du den eindeutigen Gesetzestext jetzt analog ausdehnen? Regelungslücke? Ich glaube eher nicht, dass der BFH das durchgehen lassen würde. @tolledeu: Danke, das Urteil kenne ich, habe es letzten Winter in acht Vorträgen verwendet! Aber es hilft leider gar nicht, denn hier geht es ja tatsächlich um gewillkürtes BV, dass nicht wegen einer Entscheidung des Stpfl., sondern einer Fehlinterpretation einer Bp tatsächlich bilanziert war. Der §8 EStDV wird in praktisch allen Kommentaren eher negativ gesehen. Je länger ich mich damit beschäfftigt habe, desto mehr bin ich auch dieser Meinung. Durch die momentan immer noch steigenden Immo-Preise wird er in Zukunft auch noch massives Beratungspotenzial bieten. bei uns im Raum (nein, nicht München!) haben selbst im letzten Dorf die Immo-Preise die 3.000€/qm-Marke geknackt, so dass selbst eher kleine häusliche AZ im Ehegatten-Eigentum meistens nicht mehr unter §8 EStDV fallen dürften. Unser RMS ist in keiner Weise darauf vorbereitet, die Besteuerung der jetzt anfallende stillen Reserven zu gewährleisten. In der entsprechenden Bundesarbeitsgruppe hält man das Ganze im Moment wohl noch eher für ein bayrisches oder süddeutsches "Luxus-Problem" und ist nicht wirklich erpicht darauf entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ich arbeite grade dem Kollegen am LfSt ein weinig zu, damit er bei kommenden Sitzungen ein wenig "Futter" hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen hat. Sollte eine solche Fragestellung daher in der kommenden Zeit beim FG München aufschlagen, könnte es gut sein, dass das auf meinem Mist gewachsen ist. taxpert edit: Wenn bekannt ist, dass man danach sucht, bekommt man richtige "Schätzchen" auf den Tisch! Grade rein gekommen: Eigentumsübergang durch Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge. Anteil AZ nach Teil-/Verkehrswert etwas 17.500 €, AfA gute 300 € p.a. Würde man der Argumentation von @showbee folgen, läge wegen §8 EStDV kein BV vor, ergo keine Einlage. Da das AfA-Volumen bereits im PV "verpufft" ist, geht der Stpfl. leer aus. Kann das richtig sein taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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Nachrichten in diesem Thema |
§8 EStDV und die Folgen - taxpert - 14.05.2020, 08:49
RE: §8 EStDV und die Folgen - phönix - 14.05.2020, 11:14
§8 EStDV und die Folgen - showbee - 15.05.2020, 21:32
RE: §8 EStDV und die Folgen - tolledeu - 18.05.2020, 13:08
RE: §8 EStDV und die Folgen - taxpert - 19.05.2020 14:21
RE: §8 EStDV und die Folgen - taxpert - 26.05.2020, 16:21
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