Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
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12.02.2020, 11:19
Beitrag: #12
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Es bleibt dabei: wenn es sich um eine gewerbliche Beteiligung handelt, dann wäre der Schadenersatz als Sonderbetriebseinnahme des Gesellschafters einheitlich und gesondert bei der Gesellschaft festzustellen oder auf dieser Ebene und nur dort die Anschaffungskosten der mit der Beteiligung verbundenen Wirtschaftsgüter zu reduzieren. Entsprechend gibt es halt Minderabschreibungen in einer Ergänzungsbilanz für den Gesellschafter bei der Personengesellschaft. Aber auch dies ist ausschließlich eine Frage für das Verfahren zu einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte.
Der Mandant sollte seine möglichen Sonderbetriebseinnahmen oder seine mögliche Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Gesellschaft bzw. deren Steuerberater melden, um seiner Verpflichtung für das Feststellungsverfahren gerecht zu werden, alle erforderlichen Angaben zu machen. schönen Tag noch phönix |
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