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§ 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen
08.08.2019, 22:43
Beitrag: #3
RE: § 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen
Das ist ein sehr guter Gedanke. Ich habe aber hier leider keine Sicherheit, ob nicht bei § 21 UmwStG der qualifizierte Anteilstausch auch bei einer Bargründung und Sachagio (dann: die eingebrachten Anteile) möglich ist. Kann aber sein, dass das auch im UmwStE steht, dann ginge das natürlich gleichermaßen. Siehst Du irgendwelche Vor- oder Nachteile?
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RE: § 20 UmwStG (Sacheinlage) bei Holding-Strukturen - micha79 - 08.08.2019 22:43

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