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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
24.04.2019, 09:07
Beitrag: #1
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
Hallo zusammen,

es soll eine GbR in eine neu zu gründende GmbH eingebracht werden in 2019.
Nun gibt es im Rückwirkungszeitraum (bis Eintragung GmbH) natürlich noch Entnahmen.

Ob diese das BV zum 31.12.18 (steuerlicher Übertragungsstichtag) negativ werden lassen möchte ich hier nicht thematisieren, dies würde durch entsprechende Einlagen ausgeglichen werden.

Aber wir bilde ich das bilanzier ab.

Angenommen GbR-Bilanz hat am 31.12.18 folgendes Bild

Aktiva
-----------
Bank 70.000

Passiva
--------------
variables Kap 50.000
SteuerRSt 20.000

Die Gesellschafter entnehmen nun 30.000 im Rückwirkungszeitraum.
Nach meiner Recherche sollen diese Entnahmen das Kapital zum 31.12.2018 verändern, damit es bei der GmbH in 2019 nicht zu verdeckten GA kommt und die Anschaffungskosten der GmbH Anteile angepasst werden auch hinsichtlich des steuerlichen Einlagekontos.

Frage 1) Es gibt bisher eine Bilanz für die Einbringung, die auch an das Handelsregister gesendet wird. Muss diese aufgrund der 30.000 Entnahmen nun noch angepasst werden ?

Frage 2) Wenn ja, wie sieht die Bilanz am 31.12.18 dann aus?

Frage 3) Führen diese Entnahmen in 2019 noch zu einem Gewinn, der für die Gesellschafter gesondert in 2019 festzustellen ist?

Frage 4) Wie werden die Entnahmen in 2019 bei der GmbH gebucht? Ich habe davon gelesen, dass es Aktive bzw. Passive Ausgleichsposten geben soll in der Bilanz.

Vielen Dank im Voraus.
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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - cairomax - 24.04.2019 09:07

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