|
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
|
|
04.04.2019, 10:08
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
|
RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
Ich meine mich zu erinnern, dass in den Grundbüchern bei uns immer stand "für den Freistaat Bayern vertreten durch das Finanzamt XXX"
|
|||
Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Kenny für diesen Beitrag:micha79 (05-04-2019) |
|
|
| Nachrichten in diesem Thema |
|
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - micha79 - 02.04.2019, 12:04
RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - phönix - 02.04.2019, 16:04
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - showbee - 02.04.2019, 19:08
RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - Kenny - 04.04.2019 10:08
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste





![[-]](images/classicblue/collapse.gif)