Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung?
19.03.2019, 10:40
Beitrag: #4
RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung?
Ok, befreit werden nicht "Einkünft" sondern "Einnahmen"!

--> § 20 definiert die Einkünfte durch enumerative Aufzählung bestimmter Einnahmen (Bezüge); die Einkünfte entsprechen zugleich den Einnahmen, da ein WK-Abzug ausgeschlossen ist (§ 20 Abs. 9 Satz 1).

--> § 3 befreit ausdrücklich Einnahmepositionen, nicht ganze Einkünfte. Das erkennt man schon daran, dass § 3 ohne § 3c zum Abzug von Aufwendungen, die durch stfr Einnahmen veranlasst wurden, zuließe.

Da § 3 aber nur bestimmte Einnahmen i.S.d. ... befreit, ist es unerheblich, in welcher Einkunftsart diese i.E. anfallen. Das gilt ja nicht nur für deinen "Umqualifikationsfall", sondern für jeden betrieblichen Fall. Hält ein Einzelunternehmen bspw. als Anlagevermögen eine Beteiligung an einer GmbH und erzielte er also im BV eine Dividende, ist das eine normale Betriebseinnahme, die dann aber gem. § 3 steuerfrei gestellt wird.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - showbee - 19.03.2019 10:40

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation