Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung?
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19.03.2019, 10:40
Beitrag: #4
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RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung?
Ok, befreit werden nicht "Einkünft" sondern "Einnahmen"!
--> § 20 definiert die Einkünfte durch enumerative Aufzählung bestimmter Einnahmen (Bezüge); die Einkünfte entsprechen zugleich den Einnahmen, da ein WK-Abzug ausgeschlossen ist (§ 20 Abs. 9 Satz 1). --> § 3 befreit ausdrücklich Einnahmepositionen, nicht ganze Einkünfte. Das erkennt man schon daran, dass § 3 ohne § 3c zum Abzug von Aufwendungen, die durch stfr Einnahmen veranlasst wurden, zuließe. Da § 3 aber nur bestimmte Einnahmen i.S.d. ... befreit, ist es unerheblich, in welcher Einkunftsart diese i.E. anfallen. Das gilt ja nicht nur für deinen "Umqualifikationsfall", sondern für jeden betrieblichen Fall. Hält ein Einzelunternehmen bspw. als Anlagevermögen eine Beteiligung an einer GmbH und erzielte er also im BV eine Dividende, ist das eine normale Betriebseinnahme, die dann aber gem. § 3 steuerfrei gestellt wird. |
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Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - micha79 - 19.03.2019, 09:12
RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - showbee - 19.03.2019, 10:26
RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - micha79 - 19.03.2019, 10:30
RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - showbee - 19.03.2019 10:40
RE: Dogmatische Frage: Warum ist § 3 Nr. 40 lit d anwendbar bei Umqualifizierung? - micha79 - 19.03.2019, 14:43
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