§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto
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15.03.2019, 23:56
Beitrag: #4
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§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto
Es ist wohl Privilegierung zur Fortführung von Betrieben. Während 6(5) das einzelne WG erfasst, erfasst 20 nur Betriebe/Teilbetriebe, also gesamte operative Einheiten. Das UmwStG will in toto günstigere Regelungen für Reorganisationen schaffen; denn Gewinnrealisierung bedeutet Steuerentstehung bedeutet Mittelabfluss und Beeinflussung des operativen Cash-Flows der betrieblichen Einheit. Nur deswegen wird das Überspringen stiller Reserven zwischen Subjekten hingenommen.
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§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto - micha79 - 15.03.2019, 09:09
§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto - showbee - 15.03.2019, 19:13
RE: § 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto - micha79 - 15.03.2019, 21:33
§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto - showbee - 15.03.2019 23:56
§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto - showbee - 16.03.2019, 00:15
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