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GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
14.03.2019, 09:58
Beitrag: #3
RE: GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
Vielen Dank. Kapitalaufbringung ist nach der Rechtsprechung in Ordnung, wenn ich den Gründungsaufwand übernehme; ich muss in der Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG die Vorbelastung durch den Gründungsaufwand offen legen.

Notarkosten werden direkt nach Beurkundung fällig, Handelsregistergebühren nach Eintragung. Aber oft verlangt das Registergericht einen Vorschuss. Wenn dem so ist, haben wir eigentlich eine sofort fällige Verbindlichkeit, sodass die Eröffnungsbilanz diese eigentlich berücksichtigen müsste. Bei unsicheren Kantonisten verlangen Notare auch direkt einen Vorschuss. Ich meine, eine ganz saubere Eröffnungsbilanz müsste den Bilanzverlust daher, wie von Dir geschildert, ausweisen.
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RE: GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz? - micha79 - 14.03.2019 09:58

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