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Typisch stille Unterbeteiligung bei Rechtsanwalt/Notar
04.03.2019, 10:09
Beitrag: #3
Typisch stille Unterbeteiligung bei Rechtsanwalt/Notar
Die entscheidende Frage ist, wozu ein Freiberufler eine Einlage eines Dritten benötigt. Die klassische Beteiligung an einem Gewerbe erfolgt idR wegen dessen Kapitalbedarfs (bspw Anschaffung Maschinen, Grundstock an Rohstoffen). Bei einem Notar, RA, StB würde ich da nur die Fremdüblichkeit erkennen, wenn mit den Mitteln tatsächlich etwas „außergewöhnliches“ finanziert werden soll, was sonst der „Notarbetrieb“ nicht hergibt, bspw Bau eines eigenen Bürogebäudes (ggf zur Untervermietung an andere Freiberufler). Schon der Erwerb eines Kfz oder neuer Bürodrehstühle würde nur aufgesetzt wirken.

Die Finanzierung von Entnahmen wäre mE alles andere als fremdüblich. Hier würde sich jeder gute Prüfer mal anschauen, woher eigentlich das Geld der Kinder kam. Wenn es iE aus der Entnahme des Vorjahres finanziert worden ist, wäre auch nur ein Geldkreislauf vorliegen.

Deswegen wird in den Fällen der ImmoFinanzierung für Freiberufler auch oft eine GmbH & Co KG gewählt; hat zugleich den Charme der einfacheren Genehmigung durch das Familiengericht, wenn die Minderjährigen nur Kommanditisten werden.
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Typisch stille Unterbeteiligung bei Rechtsanwalt/Notar - showbee - 04.03.2019 10:09

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