Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
16.01.2019, 14:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2019 14:28 von phönix.)
Beitrag: #5
RE: Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
(16.01.2019 13:16)taxpert schrieb:  
(14.01.2019 11:25)phönix schrieb:  Aus welchen Gründen genau wurde der WK-Abzug nicht zugelassen, falls keine Eigennutzung vorliegen sollte?
Der BFH sieht die Vermögnesverwaltende KG als Bruchteilsgemeinschaft, so dass man in Höhe des eigenen Anteils (hier: 100%) ein Darlehen an sich selber gibt.

nochmal zum Verständnis: Also WK-Versagung im Umfang des Zinsanteils, der auf die Darlehensvergabe bezüglich des eigenen Anteils an der GbR entfällt? Und dieser Anteil ist 100%?

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG! - phönix - 16.01.2019 14:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation