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Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
14.01.2019, 11:25
Beitrag: #2
RE: Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
zum Sachverhalt: Erfolgt hier eine Eigennutzung durch den Beteiligten? Aus welchen Gründen genau wurde der WK-Abzug nicht zugelassen, falls keine Eigennutzung vorliegen sollte?

schönen Tag noch

phönix
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RE: Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG! - phönix - 14.01.2019 11:25

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