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Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
14.01.2019, 10:11
Beitrag: #1
Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
Irgendwie ziehe ich diese Fälle anscheinend grade an!

Auch diesmal ist ein Steuerausländer an einer GmbH & Co KG beteiligt (100%). Auch diesmal gibt er der KG ein Darlehen um eine Immo in D zu erwerben. Nur ist es diesmal keine gewerblich geprägte, sondern vermögensverwaltende GmbH & Co KG!

Auf Ebene der KG wurde im Rahmen der Betriebsprüfung das Urteil des BFH vom 18.05.2004, IX R 83/00, angewendet. Als Folge wurden die Zinsen auf Ebene der KG nicht als WK angesetzt, aber auch nicht als Sonder-Einnahme. Somit insgesamt keine Auswirkung auf die Gesamthöhe der Einkünfte, jedoch auf die Art der Einkünfte.

Auf Ebene der möglichen Doppelbesteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht argumentiert der Berater, dass hier nicht auf das BFH-Urteil sondern rein auf das Zivilrecht abzustimmen sei, und somit der zivilrechtliche Darlehensvertrag anzuerkennen sei und die Zinsen als WK die Einkünfte aus V+V mindern (Besteuerungsrecht bei uns) und die Zinsen als Einkünfte aus KapVerm anzuerkennen seien (Besteuerungsrecht Ausland).

Hat irgendjemand hierzu Literatur/Fundstellen?

taxpert, der allen noch ein frohes neues Jahr wünscht!

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG! - taxpert - 14.01.2019 10:11

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