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Lifo, Fifo usw. bei Anteilen an Personengesellschaften
03.01.2019, 09:41
Beitrag: #2
RE: Lifo, Fifo usw. bei Anteilen an Personengesellschaften
Nein, bei Personengesellschaften hält man keinen "Anteil", den man aufteilen kann. Man ist nur "einmal" Gesellschafter und hat einen bestimmten Kapitalanteil.

Fundstelle? Ich suche mal.
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RE: Lifo, Fifo usw. bei Anteilen an Personengesellschaften - showbee - 03.01.2019 09:41

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