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Lifo, Fifo usw. bei Anteilen an Personengesellschaften
03.01.2019, 00:28
Beitrag: #1
Lifo, Fifo usw. bei Anteilen an Personengesellschaften
Zum Vermögen einer V+V-Personengesellschaft gehört ein Grundstück. Ein Gesellschafter hat einen Anteil von 100 vor 20 Jahren erworben, einen weiteren Anteil von 50 hat er vor fünf Jahren erworben. Er beabsichtigt, einen Anteil von 50 zu veräußern.
Kann der Gesellschafter im Kaufvertrag 50 des vor 20 Jahren erworbenen Gesellschaftsanteils veräußern und somit die Anwendung des § 23 verhindern? (Analog der Regelung zu GmbH-Anteilen nach BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 126/75)
Oder besteht keine Wahlmöglichkeit? Die alten Aussagen zu "Last in, first out" oder "First in, first out" bei Aktiendepots scheinen mir nicht unbedingt anwendbar zu sein. Seltsamerweise finde ich keine Kommentarstelle, die mir weiterhilft. Oder ich suche an der falschen Stelle.

schönen Tag noch

phönix
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Lifo, Fifo usw. bei Anteilen an Personengesellschaften - phönix - 03.01.2019 00:28

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