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GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
23.12.2018, 15:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2018 15:55 von cairomax.)
Beitrag: #7
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
(23.12.2018 14:32)showbee schrieb:  Zurück auf Start:

Wer soll denn Geld verdienen? Wie soll der „Ausländer“ Geld bekommen und wofür? Wirklich nur 50%, obwohl ihm allein die WG gehören?

- -also das sind Brüder, haben die Domain zusammen ins Leben gerufen. Nur es wurde halt auf einen der beiden angemeldet.

Was soll denn die GbR an der beschränkten Steuerpflicht des „Ausländers“ ändern?

- -Ursprünglich sollte die Domain ausschließlich in der GmbH verwertet werden, das wurde durch den Anwalt abgeraten wg. Problemen bei möglicher Insolvenz der GmbH. Also zurück auf Start, die GbR bleibt mit Betriebsaufspaltung. GmbH pachtet die Domain (entgeltl. Oder unentgeltlich.) Aber Domain =SBV in GbR, dort von Bruder1 (wohnhaft Taiwan 🇹🇼). Wenn nun aus der GmbH Gelder an diesen über SBE fließen, sind die doch als Einkünfte in Deu zu deklarieren wg. Der Betriebsstätte hier in Deu, das soll auch hier bleiben. In Deu gibt es aber den Grund-FB nicht mehr für ihn, weshalb ich lieber die Gelder in der GmbH thesaurieren würde. Dort kann man ja auch den Lohn entsprechen anpassen. Der verdient genug separat im Ausland. Glaubst du das verlagert sich nach Taiwan mit der GbR? das hab ich noch nicit geprüft.

Warum machst du gedanklich bei der beschränkten Steuerpflicht Schluss? Was sagt das Abkommen? Ggf muss DE ja freistellen und ggf ist der Steuersatz in „Asien“ (welches Land genau?) ja sogar günstiger? Lizenzgebühren sind nach OECD MA jedenfalls idR im Wohnsitzstaat zu besteuern.

Gilt das auch für meinen Fall mit den Lizenzgebühren?, wenn die Domain SBV in der GbR in Deu ist? 🤔

Zudem sollte man mal § 50a EStG durchprüfen.





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Ich denke es wird durch den Gft‘er als Person (Transparenzprinzip) in Deu eine Betriebsstätte begründet. Dann wären nicht nur die originär durch die Gesellschaft erzielten Einkünfte als Betriebsstättengewinne, sondern auch die Sondervergütungen als solche zu erfassen. Und dafür muss der Ausländer hier in Deu mehr steuern zahlen, als wenn die GmbH unentgeltlich pachtet. So kann hier gesteuert werden, wann mal etwas ausgeschüttet wird oder der Lohn angepasst wird. Sehe ich das falsch?



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GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain - cairomax - 23.12.2018 15:39

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