Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
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15.10.2018, 00:40
Beitrag: #1
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Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
Mandant ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, der ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Er richtet in seinem im Jahr 01 und 02 hergestellten Einfamilienhaus ein Arbeitszimmer ein und nutzt dieses ab dem Jahr 02. Im Jahr 03 bringt er die Unterlagen für die Steuererklärung 01 dem Steuerberater. Darin sind auch die Eingangsrechnungen für die Investitionskosten der Immobilien 01. Die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus den Investitionskosten scheitert, da das Finanzamt moniert, dass zum Zeitpunkt der Umsatzsteuervoranmeldungen offensichtlich keine Zuordnung des Arbeitszimmers zum Unternehmen erfolgte - die Vorsteuerbeträge aus den Investitionskosten wurden nicht (auch nicht teilweise) bei den Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt. Dies dürfte damit im Zusammenhang stehen, dass der Mandant zum Zeitpunkt der Baumaßnahme noch keine endgültige Klarheit über die teilweise unternehmerische Nutzung der Immobilie hatte.
Ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen unternehmerischen Nutzung wäre nach meinem Verständnis die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz zu prüfen. Die Verwendung wechselt von nicht unternehmerischer Nutzung zu unternehmerischer Nutzung. In der Literatur finde ich dazu, dass eine spätere Vorsteuerberichtigung nicht mehr zulässig sei (z.B. Reiss, § 15 , Rz 509). Ich kann nicht erkennen, aus welchen Gründen die spätere Vorsteuerberichtigung nicht mehr zulässig sein soll. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? Unter welchen Voraussetzungen wäre denn die Vorsteuerberichtigung noch möglich? Vielen Dank für das Mitdenken schönen Tag noch phönix |
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