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Ausscheidende Gesellschafter
06.04.2018, 10:15
Beitrag: #5
RE: Ausscheidende Gesellschafter
Ich versteh es so, dass durch die Übernahme der Kapitalkonten durch die verbleibenden Gesellschafter, soweit nicht aus privaten Gründen erfolgt, ein voll entgeltlicher Übertrag der Anteile stattgefunden hat. Danach hätten wir bei C einen Veräußerungsgewinn und bei D einen Veräußerungsverlust.

Die AHK gehen entsprechend der Beteiligungsquote auf die anderen Gesellschafter über. Dabei erfolgt die Aktivierung in der Gesellschaftsbilanz wenn die Anteile allen verbleibenden Gesellschaftern anwächst, sonst ist eine Ergänzungsbilanz zu erstellen.

Hier ist noch zu beachten, dass das neg. Kapitalkonto nicht durch stille Reserven gedeckt ist, daher müsste es wie folgt laufen:

In Höhe der stillen Reserven erfolgt eine Buchwertauf- bzw. -abstockung in der Gesellschaftsbilanz. In Höhe der nicht durch stille Reserven abgedeckte neg. Kapitalkonto wird A, B und E ein Verlust entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet s. §52 (24) s. 4 EStG.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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phönix (06-04-2018)
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RE: Ausscheidende Gesellschafter - tolledeu - 06.04.2018 10:15

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