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Ausscheidende Gesellschafter
04.04.2018, 17:26
Beitrag: #1
Ausscheidende Gesellschafter
An einer gewerblichen KG sind beteiligt:

A mit Kommanditkapital € 2 Mio.
B mit Kommanditkapital € 3 Mio.
C mit Kommanditkapital € 10,00
D mit Kommanditkapital € 10,00
E mit Kommanditkapital € 10,00

Die untypische Kapitalverteilung geht auf einen Kapitalschnitt bei der KG vor mehr als 10 Jahren zurück. Die Kapitalkonten der Gesellschafter außerhalb des Kommanditkapitals betragen:

A ./. € 100.000,00
B ./. € 150.000,00
C ./. € 2 Mio.
D + € 1 Mio.
E ./. € 1 Mio.
Die hohen negativen bzw. positiven Kapitalkonten der Gesellschafter C, D und E gehen ausschließlich auf Geschäftsvorfälle der KG vor dem Kapitalschnitt zurück, nicht jedoch auf Entnahmen, Einlagen oder Ergebniszuweisungen nach dem Kapitalschnitt.

Im Jahr 2014 kündigt C seine Beteiligung, die Gesellschaft wird fortgeführt, im Jahr 2015 kündigt D seine Beteiligung und die Gesellschaft wird ebenso fortgeführt. Stille Reserven im Gesellschaftsvermögen sind nicht erkennbar. Die Gesellschafter sind sich bisher einig, dass aus dem Ausscheiden der Gesellschafter C und D keine Auseinandersetzungsforderung oder -verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber den ausscheidenden Gesellschaftern erwächst.

Unter diesen Bedingungen ist es uns bisher völlig unlogisch geblieben, wie dieser Sachverhalt buchungstechnisch zu verarbeiten ist. Grundsätzlich wächst das Vermögen der ausscheidenden Gesellschafter den anderen Gesellschaftern an. Da die ausscheidenden Gesellschafter nur mit einem Minianteil am Kommanditkapital beteiligt sind, kann meines Erachtens keine wesentliche Berührung des Buchwerts von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Sinne von Zugang stiller Reserven erfolgen.

Im Jahr 2014 ist wegen der Kündigung der Beteiligung jedenfalls der Gesamtstand des Kapitalkontos von C in Höhe von + € 10 ./. € 2 Mio. = € 1.999.990,00 auszubuchen. Gegenposten kann eigentlich nur Aufwand sein ? Im Jahr 2015 wäre ebenso der Gesellschaftsanteil des im Jahr 2015 ausscheidenden Gesellschafters mit + € 10,00 + € 1 Mio. = € 1.000.010,00 auszubuchen. Mangels anderer Ideen bliebe nur der Ausweis eines Ertrags.

Diese Buchungen führen zu einem weder steuerlogischem noch anderweitig verständlichen Ergebnis, denn letztendlich erleiden die verbleibenden Gesellschafter aus dem Ausscheiden der Altgesellschafter nach meinem Verständnis keinen entsprechenden Verlust oder Gewinn.

Wer von euch hat eine Idee, wie mit einem solchen Fall umzugehen ist ?
Vielen Dank für den eingesetzten Gehirnschmalz!

schönen Tag noch

phönix
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Ausscheidende Gesellschafter - phönix - 04.04.2018 17:26

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